Für Privat-oder Beihilfeversicherte werden die Behandlungskosten entsprechend den vereinbarten Tarifen von den jeweiligen Krankenversicherungen in der Regel erstattet. Bitte informieren Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Übernehmen diese nur einen Teil der Behandlungskosten, muss der restliche Betrag von Ihnen privat entrichtet werden.
Das Honorar stellt kein Maß für einen Behandlungserfolg dar, es richtet sich nach dem therapeutischen Zeitaufwand und den damit verbundenen Kosten.
Das Behandlungshonorar beträgt pro Stunde 90,00 €.
Alle weiteren Termin 55 Minuten.
Für Säuglinge 80,00 € bei einer Behandlungsdauer von 45 Minuten. Anfallende Kosten für Material (z.B. Tapes) und Medikamente werden extra berechnet.
Nach Erhalt der Rechnung, ist der Betrag bis spätestens nach 14 Tagen zu begleichen und auf das jeweilige Konto zu überweisen. Für Barzahler stelle ich eine Quittung aus.
Für Gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen. Die Erstattung liegt je nach Versicherung zwischen 50 bis 100 Prozent des Rechnungsbetrages. Sie können sich vor einer Behandlung bei den verschiedenen Versicherungen informieren.
In welchen Fällen eine Terminabsage abgerechnet wird und wann nicht, lesen Sie hier.